Information zur Verpackungsverordnung (PPWR)

1. Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Information dient der transparenten Darstellung der Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) durch unser Unternehmen. Die Regelungen gelten für sämtliche von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen im Sinne der einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmungen, unabhängig von Materialart und Verwendungszweck.

2. Rechtsgrundlage

Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Vorschriften der

  • Verordnung (EU) über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR),
  • ergänzender nationaler Vorschriften der Mitgliedstaaten sowie
  • einschlägiger unionsrechtlicher Umwelt- und Produktvorschriften.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für unser Unternehmen verbindlich.

3. Grundsätze der Verpackungsgestaltung

Unsere Verpackungen werden unter Beachtung der folgenden rechtlichen und technischen Anforderungen gestaltet.

3.1 Minimierungsgebot

Verpackungen werden auf das für die Gewährleistung von

  • Produktschutz und
  • Transportfähigkeit

erforderliche Mindestmaß beschränkt.

3.2 Recyclingfähigkeit

Alle Verpackungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Anforderungen an die Recyclingfähigkeit konzipiert. Dies umfasst insbesondere

  • die Auswahl geeigneter Materialien,
  • die Vermeidung nicht trennbarer Verbundstoffe, soweit technisch möglich,
  • sowie die Berücksichtigung bestehender Recyclingstrukturen.

3.3 Einsatz von Rezyklaten

Soweit gesetzlich vorgesehen und technisch umsetzbar, wird der Einsatz von recycelten Materialien, sogenannten Rezyklaten, berücksichtigt. Die entsprechenden Anteile werden auf Grundlage von Lieferantenerklärungen,

  • technischen Spezifikationen und
  • geeigneten Nachweisen

ermittelt und dokumentiert.

3.4 Wiederverwendungssysteme

In den gesetzlich vorgesehenen Bereichen prüfen wir die Implementierung und Nutzung von Wiederverwendungs- und Mehrwegsystemen, sofern dies wirtschaftlich und technisch vertretbar ist.

4. Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Die Kennzeichnung unserer Verpackungen erfolgt im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Dies umfasst insbesondere

  • Angaben zur Materialzusammensetzung,
  • Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung sowie gegebenenfalls
  • verpflichtende Kennzeichnungen gemäß unionsrechtlichen Vorgaben.

5. Erfüllung der Dokumentations- und Nachweispflichten

Zur Sicherstellung der regulatorischen Compliance werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Dokumentation der Materialzusammensetzung sämtlicher Verpackungen,
  • Vorhaltung von Nachweisen zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklatanteil,
  • Einholung und Archivierung von Lieferantenbestätigungen sowie
  • Durchführung interner Prüf- und Freigabeprozesse.

Die entsprechenden Unterlagen werden revisionssicher aufbewahrt und sind im Rahmen behördlicher Prüfungen vorlegbar.

6. Zusammenarbeit mit Dritten

Wir arbeiten ausschließlich mit Geschäftspartnern zusammen, die sich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen verpflichten. Dies umfasst insbesondere

  • Lieferanten von Verpackungsmaterialien,
  • Hersteller und
  • Logistikdienstleister.

Die Einhaltung wird im Rahmen geeigneter Prüf- und Auswahlprozesse berücksichtigt.

7. Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird regelmäßig überprüft. Hierzu gehören insbesondere

  • interne Audits,
  • Bewertung gesetzlicher Neuerungen sowie
  • Anpassung bestehender Prozesse und Verpackungslösungen.

8. Haftungsausschluss

Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Darstellung unserer gesetzlichen Verpflichtungen und deren Umsetzung. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für

  • die jederzeitige Vollständigkeit,
  • die uneingeschränkte Aktualität oder
  • die fortdauernde Richtigkeit der dargestellten Inhalte.

Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

9. Kontakt

Bei Fragen zu den rechtlichen Anforderungen oder deren Umsetzung in unserem Unternehmen können Sie uns per E-Mail erreichen: info@schmidt-buchta.de.

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